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AWS Förderung – Dein Weg zum Kreativwirtschaftsscheck

16 Sep 2015

€ 5.000,- für Dein Innovationsvorhaben!
Wer für Entwicklung, Umsetzung oder Vermarktung innovativer Produkte oder Dienstleistungen die Leistungen eines kreativwirtschaftlichen Betriebs in Anspruch nimmt, kann sich für den Erhalt des AWS Kreativwirtschaftsschecks bewerben. Auch 2015 wird der Förderscheck für Kreativwirtschaftliche Leistungen in Höhe von € 5.000,- an mindestens 300 Förderwerber vergeben. Dieses Förderungsangebot richtet sich an bestehende Klein- und Mittelbetriebe (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Projektstandort in Österreich.


Innovativ sein zahlt sich aus!


Förderbare Unternehmen:

bestehende Klein- und Mittelbetriebe (KMU) aller Branchen mit Sitz oder Projektstandort in Österreich. (Unternehmensgründung vor 01.07.2015).


Förderbare Projekte

  • Kosten für LeistungserbringerInnen aus der Kreativwirtschaft
  • kreativwirtschaftliche Leistungen, die den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt zuzuordnen sind


Höhe der Förderung:

Es werden bist zu € 5.000,- netto gefördert (es werden 100% der Kosten übernommen, aber maximal € 5.000,-)
Gesamt wird ein Fördertopf von € 1,5 Millionen (mindestens 300 Förderungen) ausgeschüttet


Projektlaufzeit:

darf maximal 12 Monate dauern


Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Einmalbetrag im Nachhinein und nach Vorlage des Nachweises über die Inanspruchnahme und Bezahlung der kreativwirtschaftlichen Leistung. Der Nachweis hat aus Sachbericht und einer Projektkostenabrechnung (durch Originalbelege nachweisbare Rechnungszusammenstellung) zu bestehen.


Einreichungszeitraum:

15.09.2015 bis 30.10.2015 | 12.00 Uhr

Einreichung, Ablauf und Auswahl:

  • Die kreativwirtschaftliche Dienstleisterin bzw. der kreativwirtschaftliche Dienstleister ist inkl. aller Detaildaten bereits bei der Antragstellung anzugeben (Stammdaten und Beschreibung der Qualifikation).
  • Auch eine detaillierte Projektbeschreibung ist bereits bei Antragstellung anzugeben = detaillierte Beschreibung des Innovationsvorhabens (Inhalte, Ziele, Innovationscharakter aus Sicht der Antragstellerin bzw. des Antragstellers) + detaillierte Beschreibung der zu erbringenden kreativwirtschaftlichen Leistung im Rahmen des Innovationsvorhabens

Die Gewährung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Der Förderungsantrag wird von der aws hinsichtlich der Erfüllung der Förderungsrichtlinien geprüft.In Folge trifft die aws im Namen und auf Rechnung des Bundes die Entscheidung über den Förderungsantrag.
Werden innerhalb des definierten Einreichzeitraums (15.09 – 30.10.2015) mehr Anträge eingebracht als Budgetmittel zur Verfügung stehen, kommt ein zweistufiges Auswahlverfahren zur Anwendung:

1. Mittels eines notariell durchgeführten Ziehungsverfahrens erfolgt per Zufallsprinzip die Auswahl einer, den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln entsprechenden, Anzahl von Anträgen.

2. Die ausgewählten Anträge werden basierend auf der zufälligen Reihenfolge der notariellen Ziehung auf Richtlinienkonformität geprüft und entsprechende Förderungszu- oder Förderungsabsagen erteilt. D. h., die Reihenfolge der Bearbeitung der eingegangenen Anträge wird durch die notariell durchgeführte Zufallsziehung bestimmt, was eine höhere Verteilungsgerechtigkeit bewirkt.

Nähere Informationen zum AWS Kreativwirtschaftsscheck:
http://www.awsg.at/Content.Node/foerderungen_alle/kreativwirtschaft/79110.php

 

BENÖTIGEN SIE NÄHERE INFORMATIONEN ODER UNTERSTÜTZUNG BEI DER EINREICHUNG?

Wir von ISY Media unterstützen dich gerne als Leistungserbringer, sowie als Partner bei  der Antragstellung des AWS Kreativwirtschaftsscheck.

Matthias Heigl | 0676 847 66 15 11 | office@isy-media.at

 

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