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Arten von Marken

29 Dez 2013

 Markenrechtlich gibt es  8 verschiedene Arten von Marken.

•  Wortmarken: sind markenrechtlich gesehen Buchstabenkombinationen, bestehend aus mehreren Buchstaben, welche im Zusammenhang ausgesprochen werden. Meist sind es Fantasiebegriffe, die als Wortkreation verwendet werden.
Beispiel: Nike, Adidas, Fanta

•  Bildmarken: sind Marken, die ausschließlich aus einer grafischen Darstellung bestehen.
Beispiel: Die Muschel als Zeichen für „Shell“ oder der Mercedesstern für „Mercedes“.

•  Wort-Bild-Marken: diese bestehen aus der Kombination einer Grafik (Bild) und des Textes (Wort) in einer Darstellung. Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst eigentümliche grafische Merkmale aufweist.
Beispiel: Resch und Frisch: das & Zeichen ist ein Aufbackgebäck.

•  Mehrdimensionale Marken: sind Marken, die durch ihre körperliche Ausdrucksweise Alleinstellungscharakter erlangen. Zu den bekanntesten Formen-Marken oder mehrdimensionalen Marken zählt sicher das Michelin-Männchen sowie die Coca Cola Flasche.

•  Hör- oder Klangmarken: hier handelt es sich um Melodien oder Klangbilder, deren akustische Ausdrucksform als Marke geschützt ist.
Beispiel: Jingles

•  Duftmarken: dabei handelt es sich um Marken, die lediglich aus einem Geruch oder Duftnote bestehen. Gerüche werden durch verbale Beschreibungen des Geruchseindrucks in das jeweilige Markenregister eingetragen.

•  Gewährleistungsmarken: Als Garantie- oder Gewährleistungsmarke werden solche Marken bezeichnet, deren Verwendung das Vorliegen bestimmter Produkteigenschaften als Qualitätsmerkmal voraussetzt und deren Einhaltung von einem Dritten – zum Beispiel einem Verband, der die Erlaubnis zu Verwendung erteilt, – kontrolliert werden.
Beispiel: Stiftung Warentest, Karosserie Fachbetrieb

•  Gütezeichen: Die Begriffe Gewährleistungsmarken oder Gütezeichen sind Begriffe, die in der Markentechnik zur Führung und Abgrenzung von Einzel- oder Verbandsmarken gebraucht werden. Gewährleistungsmarken garantieren den Konsumenten das Vorliegen bestimmter Produkteigenschaften oder Qualitätsmerkmale und Dienstleistungen. Eine Gewährleistungs- oder Garantiemarke wird üblicherweise durch einen Dritten – etwa einer anerkannten Prüfanstalt oder einem Institut – vergeben.
Beispiel: AMA Gütesiegel

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