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Geistige Schöpfung

29 Dez 2013

Der OGH (4.Senat) sieht in gängiger Rechtsprechung eine geistige Schöpfung als das Ergebnis eines menschlichen Schaffens, das sich in einem Werk ausdrückt.

Damit ein Werk rechtlich als geistige Schöpfung anerkannt werden kann, muss es „individuell“ und „originell“ sein. Das Werk muss sich also vom Landläufigen und vom Üblichen in besonderer Art und Weise unterscheiden.
Beispiel: „Grias di “ kann man nicht eintragen lassen

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